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B-Plan

Erläuterungen zu Bebauungsplänen

Bebauungspläne sind rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung kleinerer abgegrenzter Gebiete. Die Gemeinde regelt hier zum Teil sehr detailreich die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Vorhaben. Im Einzelnen können auch Dachformen, Ziegelfarben, Anpflanzungen u.s.w festgelegt werden. Der potenzielle Bauherr weiß also sehr genau, was in diesem Gebiet erlaubt ist. Im günstigsten Fall vereinfacht es das notwendige Baugenehmigungsverfahren.

Häufig werden Bebauungsplangebiete auch für gewerbliche Ansiedelungen festgelegt. In diesem Verfahren wird geprüft, ob die beabsichtigte Nutzung hier zulässig ist.

Die Planungen bestehen immer aus einem Kartenteil und einem Textteil. Auf der Karte ist die zeichnerische Darstellung des Gebietes, die wichtigsten Festsetzungen in Textform sowie das durchgeführte Verfahren erkennbar. Der Textteil besteht aus eine allgemeinverständlichen Zusammenfassung und der Begründung der Planung. Weitere Anlagen wie der Umweltbericht, die Eingriffs- und Ausgleichsplanung können beigefügt sein.

Leider liegen diese noch nicht für alle Planungen in digitalisierter Form vor.

Rechtsverbindlich sind ausschließlich die in der Gemeinde vorliegende Originale.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Punkte einer Planung allgemein verständlich sind. Es ist häufig notwendig, die eigenen Vorstellungen rechtzeitig mit einem Bauingenieur oder Architekten zu beraten.

 

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