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sonstige Satzungen (Klarstellungs-, Abrundungs-, Außenbereichs- und Ergänzungssatzung)

Erläuterung zu den oben genannten Satzungen

 

Baurechtlich unterscheidet man hauptsächlich zwischen dem Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch) und dem Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch).

Der Innenbereich gilt als „bebauungsfreundlich“, da hier viele Bauvorhaben zulässig sind. Im Gegensatz hierzu ist der Außenbereich eher „bebauungsfeindlich“, da hier viele Bauvorhaben nicht zulässig sind.

Für den Bürger, den Bauplaner und die Verwaltung ist aus diesem Grund eine Abgrenzung dieser beiden Gebiete wichtig. Hierzu kann die Gemeinde eine Klarstellungssatzung (sie stellt die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich klar), früher Innenbereichssatzung genannt, aufstellen.

Diese Satzung hat die Form einer Karte mit Textteil. Auf der Karte ist der Abgrenzungswille der Gemeinde dargestellt. Die Übertragung dieses Abgrenzungswillens in die Realität ist im Einzelfall, jedoch nur mit Hilfe von Fachleuten, z.B. eines Vermessers, möglich. Zu Übersichtszwecken kann sich jedoch auch jeder Bürger aus den Karten den ungefähren Verlauf erschließen. Außenbereichs- und Ergänzungssatzungen dienen dem gleichen Zweck.

Die Satzungen können weitere Festlegungen wie Baufluchten, Pflanzgebote oder ähnliches enthalten.

Wir bemühen uns, die Satzungen auf dem aktuellen Stand  zu halten. Es sind jedoch nur die in der Gemeinde vorliegenden Originale rechtsverbindlich.

Bitte beachten Sie auch die zu den einzelnen Satzungen vorliegenden  Änderungen und Korrekturen.

 

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